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Gesetze & Richtlinien

 

Anforderungen der Barrierefreiheit für Hochschulen in Baden-Württemberg

Abb. 1: Zeitliche Darstellung der Anforderungen der Barrierefreiheit für Hochschulen in Baden-Württemberg. Hinweis: Zum Lesen der ausführlichen Beschreibung bitte aufklappen.

Das Diagramm zeigt eine Zeitstrahl-Übersicht über die Anforderungen der Barrierefreiheit für Hochschulen in Baden-Württemberg. Es werden die folgende Kategorien dargestellt:

  • Internet ("öffentliche Webseiten"):
    • bis 23.09.2019: Anforderungen nach BITV 2.0 (siehe Fußnote 1)
    • 23.09.2019 - 23.09.2020: Neue Webseiten* (siehe Fußnote 2)
    • 23.09.2020 - 23.06.2021: Alle Webseiten* (siehe Fußnote 2)
  • Intranet ("Webseiten für geschlossene Gruppen"):
    • bis 23.09.2019: Keine Vorschriften
    • ab 23.09.2019: Neue (ab 23.09.2019) oder grundlegend überarb. Webseiten* (siehe Fußnote 2)
  • Mobile Apps:
    • bis 23.06.2021: Keine Vorschriften
    • ab 23.06.2021: Alle Apps* (siehe Fußnote 2)
  • Erklärung Barrierefreiheit:
    • ab 24.09.2018: Erklärung zur Barrierefreiheit der medialen Angebote mit Rückmeldefunktion (siehe Fußnote 2)
  • Rückmeldemechanismus:
    • ab 24.09.2018: gefordert
  • Überwachung:
    • ab 01.01.2020: Überwachungs- und Berichtsverfahren durch das Land BW (siehe Fußnote 4)
  • Elektronische Verwaltungsabläufe:
    • zeitlich unbegrenzt: Barrierefrei nach BITV (siehe Fußnote 3)

Fußnoten:

  • * = Ausnahme im Einzelfall bei unverhältnismäßiger Belastung
  • 1 = L-BGG vom 17.12.2014 (Verweis auf BITV 2.0 v. 12.09.2011)
  • 2 = L-BGG Änderung vom 12.12.2018 (verweist auf BITV 2.0 Änderung v. 25.11.2016)
  • 3 = E-Government-Gesetz BW vom 17.12.2015: § 14 Abs. 2
  • 4 = Begründung zur L-BGG Änderung vom 12.12.2018 (Landtag Drucksache 16/5176)

Schaubild zum Herunterladen: PDF | Powerpoint (Lizenz: CC-BY 4.0)

In den folgenden Absätzen werden die relevanten gesetzlichen Grundlagen sowie die derzeit gültigen Standards kurz erläutert.

Gesetze

Standards

    • Die Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1 – Quick Reference) des World Wide Web Consortiums (W3C) gelten als der weltweit gültige Standard für barrierefreies Webdesign. Die 4 Prinzipien „Wahrnehmbar“, „Bedienbar“, „Verständlich“ und „Robust“ enthalten insgesamt 12 Richtlinien ( „Guidelines“), diese wiederum insgesamt 74 Erfolgskriterien („Success Criteria“). Die Erfolgskriterien sind in die Kategorien A (sprich „Einfach-A), AA (sprich „Doppel-A“) und AAA (sprich „Dreifach-A) mit aufsteigender Qualität eingeteilt. (Gerne können Sie sich dazu unsere Erklärvideos unter WCAG 2.1 erklärt anschauen.)

    • Die europäische Norm EN 301 549 v.3.1.1 (PDF) legt die von der europäischen Web Accessibility Directive geforderten Anforderungen zur Barrierefreiheit von Informations- und Kommunikationstechnologien fest. Sie orientiert sich dabei an WCAG 2.1 AA, und wendet diese Richtlinien auch für elektronische Dokumente und Software im Allgemeinen an.