Gesetze & Richtlinien
Anforderungen der Barrierefreiheit für Hochschulen in Baden-Württemberg
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In den folgenden Absätzen werden die relevanten gesetzlichen Grundlagen sowie die derzeit gültigen Standards kurz erläutert.
Gesetze
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Die UN-Behindertenrechtskonvention (eng.) beinhaltet auf die Lebenssituation behinderter Menschen abgestimmte Regelungen. In Artikel 9 der Konvention (eng.) geht es speziell um ein generelles und gleichberechtigtes Zugangsrecht zu informationstechnologien Angeboten.
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Die Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates (das sog. „Web Accessibility Directive“) regelt den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen auf europäischer Ebene.
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Die Richtline (EU) 2019/882 des europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 (das sog. „European Accessibility Act“) regelt die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen auf europäischer Ebene. Betroffen davon sind: Computer, Smartphones und ihre Betriebssysteme; Online-Shops im Internet; Banken und Geldautomaten; Elektronische Bücher (E-Books); Fernsehgeräte, Fernsehsendungen, Video-Player und damit verbundene digitale Dienste (z.B. EPG); und öffentliche Terminals (Bankautomaten, Fahrkartenautomaten, Terminals zum Einchecken).
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Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) des Bundes gewährleistet zusammen mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) die umfassende und grundsätzlich uneingeschränkte barrierefreie Gestaltung moderner Informations- und Kommunikationstechnik öffentlicher Stellen in Deutschland. Es setzt die europäische „Web Accessibility Directive“ mit Ergänzungen auf Bundesebene um.
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Das Landes-Behindertengleichstellungsgesetz (L-BGG) des Landes Baden-Württemberg setzt die europäische „Web Accessibility Directive“ auf Landesebene um.
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Das E-Government-Gesetz (EGovG) des Bundes schafft die Voraussetzungen für zeit- und ortsunabhängige Verwaltungsdienste auf Bundesebene.
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Das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung des Landes Baden-Württemberg, das E-Government-Gesetz Baden-Württemberg (EGovG BW) setzt das EGovG auf Landesebene um.
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Standards
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Die Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1 – Quick Reference) des World Wide Web Consortiums (W3C) gelten als der weltweit gültige Standard für barrierefreies Webdesign. Die 4 Prinzipien „Wahrnehmbar“, „Bedienbar“, „Verständlich“ und „Robust“ enthalten insgesamt 12 Richtlinien ( „Guidelines“), diese wiederum insgesamt 74 Erfolgskriterien („Success Criteria“). Die Erfolgskriterien sind in die Kategorien A (sprich „Einfach-A), AA (sprich „Doppel-A“) und AAA (sprich „Dreifach-A) mit aufsteigender Qualität eingeteilt. (Gerne können Sie sich dazu unsere Erklärvideos unter WCAG 2.1 erklärt anschauen.)
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Die europäische Norm EN 301 549 v.3.1.1 (PDF) legt die von der europäischen „Web Accessibility Directive„ geforderten Anforderungen zur Barrierefreiheit von Informations- und Kommunikationstechnologien fest. Sie orientiert sich dabei an WCAG 2.1 AA, und wendet diese Richtlinien auch für elektronische Dokumente und Software im Allgemeinen an.
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